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Einladung zur Generalversammlung

Liebe Schützenschwestern, 
liebe Schützenbrüder, 

zusätzlich zu unserer Generalversammlung am Samstag, dem 07. März 2020 im Saal des Kolpinghauses Neuenkirchen führen wir zu Beginn eine außerordentliche Generalversammlung durch. Dies ist notwendig, um über die Änderung unserer Satzung mit dem Datenschutzkapitel und einer weiteren Anpassung abzustimmen. Die Änderungen sind auf der Rückseite dieser Einladung aufgeführt. Hierzu lade ich recht herzlich in unser Kolpinghaus, Gütersloher Str. 15, 33397 Rietberg ein. 

Den Abend starten wir um 18:30 Uhr im Kolpinghaus mit einem Grußwort und einer kurzen Andacht unseres neuen Präses Pfarrer Andreas Zander. Im Anschluss folgt das traditionelle Abendessen, die außerordentliche Generalversammlung und dann die Generalversammlung. 

 Tagesordnung außerordentliche Generalversammlung: 
Abstimmung Satzungsänderung (Anpassung §11 – Versammlungsleitung, Wahlen, Beschlussfassungen, Sitzungsniederschriften, Neuer §14 – Datenschutz) 

Tagesordnung Generalversammlung: 
Begrüßung 
Totengedenken 
Jahresbericht des Schriftführers 
Bericht des Kassierers 
Entlastung des Vorstandes 
Turnusgemäße Neuwahl bzw. Wiederwahl: 
stellvertretender Brudermeister, Schriftführer 
Pause 
Bericht des Schießmeisters 
Bericht des Jungschützenmeisters 
Bericht des Leiters der Fahnenschwenker 
Verschiedenes 
Beförderungen 
Verlosung 

Anträge zur Tagesordnung müssen 14 Tage vorher schriftlich eingereicht werden. 

Ich bitte um eine gute Beteiligung und verbleibe mit besten Grüßen 

Ralf Bergmeier 
Brudermeister 

Zur Kenntnis: Während der Versammlung gibt es 5 Wertmarken. Getränke ohne Wertmarken gibt es ab Punkt Verschiedenes. 

 Informationen zu den Satzungsänderungen 

Der Vorstand der St. Hubertus Schützenbruderschaft Neuenkirchen e.V. von 1928 trägt nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) die Verantwortung für den Datenschutz im Verein. Neben dem Umgang mit den uns überlassenen Daten haben wir auch eine Informationspflicht, wie der Schutz der Daten in unserer Bruderschaft geregelt ist. Daher werden wir diesen Umgang in unserer Satzung beschreiben. Hierfür wird ein neues Kapitel unter dem §14 – Datenschutz hinzugefügt. 

Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie Daten (insbesondere personenbezogene Daten) von unserer Bruderschaft verarbeitet werden, das heißt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus wird beschrieben, welche Maßnahmen die Organisation ergreift, um die Privatsphäre des Mitglieds oder Nutzers zu wahren. 

Dieses Kapitel unter §14 – Datenschutz wurde uns von unserem Bundesjustiziar Hermann-Josef Pierenkemper auf einer Infoveranstaltung zur DSGVO zur Verfügung gestellt: 

§ 14 – Datenschutz 

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Familienstand, Kompanie bzw. Abteilung, Auszeichnungen, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. 

Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der kirchlichen Datenschutzanordnung (KDO) per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden. 

Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich nur für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Sport- und Schießbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am “Schwarzen Brett”. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist – mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Bund und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände – nicht zulässig. 

Als Mitglied des Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Austrittsdatum und Vereinsmitgliedsnummer (sonstige Daten); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt über ein internetgestütztes Programmsystem. 

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. 

Zudem soll der § 11 – „Versammlungsleitung, Wahlen, Beschlussfassungen, Sitzungsniederschriften“ angepasst werden: 

Auszug bisher: „Abstimmungen sind öffentlich. Auf Antrag muß geheim abgestimmt werden.“ 

Änderung: „Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, es sei denn, es wird ein Antrag auf geheime Wahl gestellt und diesem Antrag durch einfache Mehrheit stattgegeben.“ 

Die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung ist somit weiterhin uneingeschränkt gegeben. Sie sollte aber auch von einer einfachen Mehrheit erwünscht sein. Auch diese Passage stammt wörtlich aus einer Satzungsniederschrift unseres Bundesjustiziars Hermann-Josef Pierenkemper. 

Die vollständige bisherige Satzung und den Arbeitsstand der Neufassung der Satzung ist auf unserer Webseite unter www.hubertusschuetzen.com zu finden. 



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